Rechtsanwaltskanzlei Niegel - Much - Busch | Verkehrsrecht Versicherungsrecht Notar
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Vergütung

Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich nach Vorschriften des Rechtsanwaltsvergü­tungsgesetzes (RVG), soweit Sie nicht mit uns ein Honorar vereinbaren. Die Vergütung des Notars erfolgt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).


Persönliche Beratung

Gerne berate wie Sie auch persönlich – telefonisch oder in unserem Büro in Wiesbaden.

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