Das Versicherungsrecht regelt Probleme zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Wir beraten und vertreten den Versicherungsnehmer bezüglich bestehender Ersatzansprüche oder die Versicherungsgesellschaft gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme. Die Besonderheiten durch die sozialrechtliche Verknüpfung im Bereich der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung werden durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Sozialrecht berücksichtigt