Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Grundstücken stehen. Dies beginnt bei der Überprüfung eines Immobilienkaufvertrages und setzt sich fort bei der Durchsetzung der Ansprüche aus einem Kaufvertrag bei Mängeln sowie der Geltendmachung von Ansprüchen aus Nießbrauchs- und Dienstbarkeitsvereinbarungen.