Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich von der schlichten Forderungsbeitreibung über rein beratende Tätigkeiten bis hin zur Vertretung in komplexen streitigen rechtlichen Auseinandersetzungen, wobei – unter Berücksichtigung des Einzelfalls – ein Augenmerk stets auch auf prozessvermeidende Strategien und das Erarbeiten wirtschaftlicher Lösungen gelegt wird.
Viele Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich lassen sich auf mangelnde Kommunikation zwischen den Parteien zurückführen. Im Kosteninteresse unserer Mandanten prüfen wir stets auch die Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung.
Ein besonderes Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten ist uns sehr wichtig. Wir sind Ihr flexibler Partner. Als Rechtsanwälte sind wir für Sie ständig ansprechbar und stehen Ihnen auch kurzfristig telefonisch zur Seite. Wir garantieren Ihnen, dass wir uns binnen drei Werktagen mit Ihrem Problem beschäftigen und Termine vergeben können.
Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist neben dem anwaltlichen Forderungsinkasso das Versicherungsrecht sowie das Haftungs- und Schadenersatzrecht – mit allen damit in Zusammenhang stehenden Fragestellungen – wie auch die Beratung in allgemeinen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Soweit Beratungsbedarf in Rechtsgebieten besteht, die wir nicht selbst bearbeiten, sind wir Ihnen bei der Vermittlung eines kompetenten Rechts- bzw. Fachanwalts für das spezielle Rechtsgebiet gerne behilflich.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und als solcher nicht Interessenvertreter einer Partei. Der Gesetzgeber verlangt das Mitwirken des Notars bei weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Willenserklärungen und Verträgen, wie z. B. bei Kaufverträgen und Schenkungen von Grundstücken, Immobilien und Eigentumswohnungen, Gründung von Kapitalgesellschaften, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Erbverträgen, Nachlassauseinandersetzungen sowie der Errichtung von notariellen Testamenten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Zu seinen Aufgaben gehört auch die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten.